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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH, Sportplatzstraße 21, 74918 Angelbachtal

Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt sind. Sollten Sonderregelungen in einzelnen Bedingungen vereinbart sein, werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt.

Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend solange der Vorrat reicht. Die   M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen. Bei den angebotenen Waren handelt es sich überwiegend um Naturprodukte. Abweichungen in Form oder Farbe sind daher möglich.

Vertragsabschlüsse
Bestellungen können per Telefon oder schriftlich getätigt werden. Sie sind erst dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gilt namentlich auch die Lieferung der bestellten Waren. Alle Abmachungen, namentlich Nebenabreden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Lieferung
Bei Vereinbarung von Lieferzeiten werden diese nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch rechtlich unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ schriftlich von der M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH bestätigt.

Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Dabei steht uns die Wahl des Transportmittels frei (in Deutschland in der Regel DHL, im EU-Ausland auch GLS). Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern. Wird dies vom Käufer gewünscht, hat er die Kosten für die Versicherung zu tragen.

Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz der M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen unter 500,00 Euro Netto-Warenwert sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto und innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Rechnungen ab 500,00 Euro Netto-Warenwert unterliegen der Rabattstaffelung und sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug von Skonto. Regulierung durch Wechsel schließt Skontogewährung aus. Wechsel und Schecks werden unter Abzug der entsprechenden Diskont- und Inkassospesen unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgebracht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne dass es einer schriftlichen Mahnung bedarf, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Für außergerichtliche Mahnungen werden 5,00 Euro berechnet. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH. Die Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der hingegebenen Schecks oder Wechsel weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die Erlöse aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind von den übrigen Betriebsmitteln zu trennen.

Mängelrügen
Mängelrügen wegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausführung der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang der Ware an der Empfangsstation durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen. Dies gilt auch für Lieferungen von und ins Ausland. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von der M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgenommen. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so bleibt es uns vorbehalten, ob wir für fehlerhafte Stücke Ersatz liefern, die Stücke in Ordnung bringen oder eine Gutschrift erteilen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der M-A-C Mineralien, Edel- und Halbedelsteine Vertriebs-GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebender Streitigkeiten ist Heidelberg ausschließlicher Gerichtsstand.



Angelbachtal, September 2008

 
 
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